Reisevollmacht: Alle wichtigen Infos und PDF-Vorlagen zum Download

Eine Reisevollmacht ist ein wichtiges Dokument bei der Reise mit Minderjährigen. Wenn eure Kinder mit den Großeltern verreisen oder nur ein Elternteil bei der Reise dabei ist, sollte immer eine Reisevollmacht mitgeführt werden. Hier erfahrt ihr, was eine Reisevollmacht ist und welche Informationen sie enthalten muss. Darüber hinaus bekommt ihr eine Übersicht von Ländern mit besonderen Einreiseanforderungen bei Minderjährigen und kostenlose Vorlagen von Reisevollmachten zum Download.
Was ist eine Reisevollmacht und wofür wird sie benötigt?
Bei einer Reisevollmacht erklären sich die Eltern damit einverstanden, dass das minderjährige Kind ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten verreisen darf. Das kann der Fall sein, wenn Minderjährige bei den Großeltern oder einer befreundeten Familie mitreisen, im Rahmen einer Klassenfahrt oder bei einer Reise des Sportvereins, beim ersten Urlaub mit Freunden oder wenn Minderjährige allein reisen.
Eine solche Vollmacht ist aber auch dann empfehlenswert (und bei Einreise in bestimmte Länder verpflichtend), wenn ein Elternteil allein mit dem Kind verreist. Dies gilt vor allem bei abweichenden Nachnamen und unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten von Elternteil und Kind.
Eine ganze Reihe von Ländern verlangt bei Einreise Minderjähriger die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Damit sollen Kindesentführungen ins Ausland verhindert werden. Vor Reiseantritt sollten daher bei minderjährigen Kindern die Einreisevoraussetzungen immer genau geprüft werden.
Hinweis: Nicht erforderlich ist eine Reisevollmacht für Alleinerziehende. In diesem Fall sollte eine Negativbescheinigung des Jugendamts mitgeführt werden, aus der hervorgeht, dass der alleinreisende Elternteil die alleinige Sorge für das Kind trägt. Eine internationale Geburtsurkunde kann ausreichen, wenn der alleinerziehende Elternteil auch allein in der Urkunde benannt ist. Südafrika verlangt bei der Einreise alleinreisender Minderjähriger den Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht bzw. die Sterbeurkunde des anderen Elternteils.
Besonderheiten bei alleinreisenden Minderjährigen
Minderjährige Kinder können grundsätzlich allein verreisen. Von Gesetzes wegen gibt es dabei keine festen Altersgrenzen zu beachten. In erster Linie entscheiden also die Erziehungsberechtigten, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine zu fliegen oder mit dem Zug bzw. Bus zu fahren.
In praktischer Hinsicht spielen die Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen eine wichtige Rolle. Mit der Bahn dürfen Kinder bereits ab sechs Jahren alleine reisen, bei Bussen geht es in der Regel erst später los. Beim größten Anbieter Flixbus dürfen Kinder erst ab zehn Jahren ohne Begleitung mitfahren. Bis zu ihrem einschließlich 14. Lebensjahr benötigen sie zwingend eine Reisevollmacht. In Flugzeugen beträgt das Mindestalter meistens zwölf Jahre, ab fünf Jahren dürfen sie allein mitreisen (als sogenannter „unaccompanied minor“), wenn eine Betreuung (z. B. durch einen Flugbegleiter) mitgebucht wird.
Welche Informationen muss eine Reisevollmacht enthalten?
Folgende Daten sollten in der Reisevollmacht enthalten sein:
- Personalien zum minderjährigen Kind: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Nummer des Reisepasses oder Personalausweises (je nachdem, was das Kind dabei hat)
- Personalien des gesetzlichen Vertreters: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Nummer des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Telefonnummer des gesetzlichen Vertreters für Rückfragen
- Personalien der volljährigen Begleitperson(en), falls das Kind nicht allein verreist (z. B. Großeltern oder alleinreisender Elternteil: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Nummer des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Reiseziel, Reisezeitraum, Reiseroute
- Unterschrift des oder der Sorgeberechtigten
Der Einverständniserklärung sollte noch eine internationale Geburtsurkunde (die bekommt ihr beim Standesamt) und Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise vom Kind, dem gesetzlichen Vertreter und der Begleitperson beigefügt werden. Im Falle von Auslandsreisen verfasst ihr die Reisevollmacht am besten in der Landessprache oder zumindest in Englisch (Deepl ist dabei sehr hilfreich). Bei unterschiedlichen Nachnamen kann auch eine Kopie der Heiratsurkunde sinnvoll sein.
Tipp: Optional kann der Umfang der Reisevollmacht noch genauer konkretisiert werden, indem beispielsweise notwendige Arztbesuche geregelt werden oder ob ein Jugendlicher bei Ferienfreizeiten ohne Beaufsichtigung unterwegs sein darf. Damit können mögliche Streitpunkte und Haftungsfragen bereits im Vorfeld eingegrenzt werden.
Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?
Viele Länder verfügen über besondere Einreisevorschriften für Minderjährige. Daher lohnt es sich immer, die Voraussetzungen rechtzeitig vor dem Urlaubsantritt zu checken.
Nachfolgend findet ihr eine Liste aller EU-Länder mit besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einreise Minderjähriger sowie ausgewählte außereuropäische Urlaubsziele:
| EU-Länder | |
|---|---|
| Bulgarien | Sonderregelungen gelten für Kinder mit bulgarischer bzw. deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit: Solche Minderjährige benötigen bei Reisen allein, in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person oder nur eines Elternteils eine Reisevollmacht mit amtlicher Beglaubigung. Bei Reisen mit einem Elternteil bedarf es keiner notariellen Beglaubigung, wenn gültige Ausweisdokumente beider Elternteile beim Grenzübertritt vorgelegt werden. |
| Bosnien und Herzegowina | Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine Reisevollmacht des gesetzlichen Vertreters. Bei Reisen mit nur einem Elternteil wird das Mitführen einer Reisevollmacht des anderen Elternteils empfohlen. Die Vollmacht sollte in bosnisch, kroatisch oder serbisch übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein. |
| Frankreich | Für alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren wird eine amtlich beglaubigte Reisevollmacht der oder des Erziehungsberechtigten empfohlen. |
| Griechenland | Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Reisevollmacht mit amtlich beglaubigten Unterschriften der oder des Erziehungsberechtigten. Bei Reisen mit nur einem Elternteil wird eine Reisevollmacht des anderen Elternteils empfohlen. |
| Italien | Für alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren wird eine amtlich beglaubigte Reisevollmacht der oder des Erziehungsberechtigten empfohlen. |
| Litauen | Für alleinreisende Minderjährige wird das Mitführen einer Reisevollmacht der oder des Erziehungsberechtigten empfohlen. |
| Luxemburg | Unterliegt das Sorgerecht über das Kind luxemburgischen Recht, ist eine Reisevollmacht mit der beglaubigten Unterschrift mindestens eines Elternteils zwingend erforderlich. Anderen alleinreisenden Minderjährigen wird lediglich empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters mitzuführen. |
| Nordmazedonien | Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Reisevollmacht der Eltern in mazedonischer oder englischer Sprache dabeihaben. Hinweis: Für Ausländer gilt eine Meldepflicht. Dies wird von Hotels oder Pensionen übernommen, bei privaten Übernachtungen muss man sich jedoch selbst innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistelle anmelden. Eine Unterlassung kann zu Geldbußen führen. |
| Polen | Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reisevollmacht in polnischer Sprache mit sich führen, die neben dem Einverständnis mit der Reise folgende Punkte beinhaltet: Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten sowie etwaiger Begleitpersonen, Reiseroute. |
| Portugal | Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Reisevollmacht mit folgenden Informationen: Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten, Datum der Unterschrift, Kontaktdaten einer etwaigen Begleitperson. |
| Serbien | Alleinreisende Minderjährige bis einschließlich 15 brauchen eine Reisevollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift der oder des Erziehungsberechtigten in englischer oder serbischer Sprache. Darüber hinaus wird das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde empfohlen. Hinweis: Auch hier gilt eine Meldepflicht, die von den Unterkünften vorgenommen werden muss. Camper müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistelle anmelden. |
| Slowakei | Das Mitführen einer Reisevollmacht wird grundsätzlich empfohlen, insbesondere bei alleinreisenden Minderjährigen oder wenn der mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen hat. Hinweis: Meldepflicht ab 10 Tage Aufenthalt (wird bei Hotelaufenthalten automatisch vom Hotel durchgeführt). |
| Spanien | Alleinreisende Minderjährige mit deutsch-spanischer oder spanischer Staatsangehörigkeit, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise eine Genehmigung. Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaatler, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise eine Genehmigung. |
| Tschechien | Das Mitführen einer Reisevollmacht in tschechischer Sprache wird grundsätzlich empfohlen. Bei Namensabweichungen sollte der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite der oder des Erziehungsberechtigten beigefügt werden. Hinweis: Meldepflicht ab 30 Tagen Aufenthalt. |
| Zypern | Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten mit sich führen. |
| Beliebte außereuropäische Länder | |
|---|---|
| Ägypten | Bei Ausreisen von Kindern unter 21 Jahren, die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, muss der (ägyptische) Vater zustimmen. |
| Brasilien | Minderjährige mit brasilianischer oder deutsch-brasilianischer Staatsangehörigkeit, die allein oder nur mit einem Elternteil verreisen, benötigen eine beglaubigte Reisevollmacht. Die Beglaubigung muss in einem brasilianischen Konsulat oder brasilianischen Notariat abgegeben werden. Für nicht brasilianische Staatsangehörige wird zumindest empfohlen, eine Reisevollmacht mitzuführen. |
| Costa Rica | Minderjährige, die (auch) über die costa-ricanische Staatsangehörigkeit verfügen oder eine Aufenthaltsgenehmigung (gilt auch für abgelaufene Aufenthaltstitel) für Costa Rica haben, benötigen für die Ausreise zwingend eine Ausreisegenehmigung, wenn die Reise allein, mit einer fremden Betreuungsperson oder mit nur einem Elternteil erfolgt. Diese kann bei der costa-ricanischen Botschaft in Berlin oder vor Ort bei der Migración in San José beantragt werden. Sicherheitshalber wird auch für deutsche Minderjährige – wenn nicht beide Elternteile dabei sind – das Mitführen einer notariell beglaubigten und mit Apostille versehenen Reisevollmacht in spanischer Sprache empfohlen. |
| Kanada | Das Mitführen einer Reisevollmacht in englischer oder französischer Sprache wird grundsätzlich empfohlen. |
| Mexiko | Für Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, wird das Mitführen einer Reisevollmacht der oder des Erziehungsberechtigten empfohlen. Der Reisevollmacht sollen Passkopien der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Minderjährigen beigefügt werden. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko oder solche mit (auch) mexikanischer Staatsangehörigkeit, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine Reisevollmacht des gesetzlichen Vertreters, die entweder von einem Notar ausgestellt wurde oder von der Migrationsbehörde. |
| Südafrika | Bei alleinreisenden Elternteilen mit Minderjährigen wird eine Reisevollmacht sowie das Mitführen einer Geburtsurkunde empfohlen. Wenn Minderjährige allein verreisen, sollen sie eine internationale Geburtsurkunde, eine Reisevollmacht in englischer Sprache, Passkopien der Eltern, bei Alleinerziehenden den Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils in englischer Sprache, Kontaktinformationen der Eltern, Bestätigungsschreiben auf Englisch und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll. |
| Thailand | Alleinreisende Minderjährige müssen eine Reisevollmacht des oder der Erziehungsberechtigten mit sich führen. |
| USA | Alleinreisende Elternteile müssen eine notariell beglaubigte Reisevollmacht in englischer Sprache vorlegen, aus der das Einverständnis mit der Reise eindeutig hervorgeht. |
Vorlagen für Reisevollmachten kostenlos zum Downloaden
Hier findet ihr Reisevollmachten als kostenlose PDF zum Download:
- Reisevollmacht für alleinreisenden Vater (deutsch/englisch)
- Reisevollmacht für alleinreisende Mutter (deutsch/englisch)
- Reisevollmacht für alleinreisenden Vater (deutsch/spanisch)
- Reisevollmacht für alleinreisende Mutter (deutsch/spanisch)
- Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (deutsch/englisch)
- Reisevollmacht für alleinreisendes Kind (deutsch/spanisch)
- Reisevollmacht für Kind mit Begleitperson (deutsch/englisch)
- Reisevollmacht für Kind mit Begleitperson (deutsch/spanisch)
Fazit
Bei Reisen mit Minderjährigen lohnt es sich, die Einreiseanforderungen des Ziellandes genau zu prüfen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder auf den Botschaftsseiten der jeweiligen Länder. Wenn Minderjährige allein verreisen oder in Begleitung Dritter, die kein Sorgerecht haben, sollte immer eine Reisevollmacht mit allen relevanten Daten mitgeführt werden, damit der Urlaubsspaß nicht schon an der Grenze aufhört.
Für alleinreisende Elternteile mit Minderjährigen gelten EU-weit keine strengen Vorschriften: Entweder ist eine Reisevollmacht gar nicht erforderlich oder es genügt eine einfache schriftliche Einverständniserklärung des zurückbleibenden Partners. Genau geprüft werden sollten dagegen die Einreisevorschriften in den Balkanländern: Dort wird oftmals eine notariell beglaubigte Reisevollmacht verlangt. Da Notartermine meistens nicht unmittelbar verfügbar sind, sollte dies mit genügend Zeitvorlauf geplant werden. Auch bei Reisen in Balkanländer daran denken, dass dort häufig Meldepflichten für Ausländer bestehen. Solange man in einem Hotel oder in einer Pension übernachtet, muss man sich um nichts kümmern. Bei Privatübernachtungen sollte man dies jedoch checken und rechtzeitig vor Ort erledigen.
Bei Reisen in außereuropäische Länder ist man mit dem grundsätzlichen Setup (Reisevollmacht, internationale Geburtsurkunde, Passkopien) in der Regel gut aufgestellt. Binationale Familien mit Kindern, die über eine nichtdeutsche bzw. neben der deutschen noch über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen, sollten genau hinschauen. In vielen Ländern gelten für eigene minderjährige Staatsangehörige (dazu gehören auch Doppelstaatler) besondere Bestimmungen für die Ein- und Ausreise. Südamerikanische Länder verlangen häufig eine Ausreisegenehmigung. In muslimischen Ländern muss der Vater (sofern er über die Staatsangehörigkeit des muslimischen Landes verfügt) oftmals die Zustimmung für die Ausreise erteilen.
Da ich häufig mit meiner Tochter allein verreise, habe ich immer eine Reisevollmacht ihres Vaters dabei. Bislang bin ich nur zweimal bei der Ausreise aus Deutschland danach gefragt worden (Richtung Mexiko und Türkei).